Ausschliesslich für Vereins-Mitglieder

Der Zutritt zum Weiherareal und das Baden ist ausschliesslich den Mitgliedern des Vago-Weiher Vereins, Fischern mit gültigen Fischerkarten und Personen, die den Umweltbeitrag der Gemeinde Wigoltingen bezahlt haben, gestattet.

Zutritt für Nicht-Mitglieder nur in Begleitung von Vereins-Mitgliedern! 


Mitglieder des Vago-Weiher Vereins führen regelmässig Vor-Ort-Kontrollen durch. Sollten sich unbefugte Personen auf dem Weiherareal aufhalten, so können diese vom Weiherareal weggewiesen werden. 

Personen, die das Weiher-Areal nutzen, haben die Verantwortung selber zu tragen. 

Eine Haftbarkeit des Vereins und der Politischen Gemeinde Wigoltingen besteht nicht!

Benutzerordnung für das Vago-Weiher Areal

  • Der Zutritt zum Weiher-Areal und das Baden ist grundsätzlich nur den Mitgliedern des Vago-Weiher Vereins, Fischern mit gültiger Fischerkarte sowie Einwohnerinnen und Einwohnern der Politischen Gemeinde Wigoltingen, die bei der Gemeindeverwaltung den Umweltbeitrag bezahlt haben, gestattet.
    Schülerinnen und Schüler aus der Politischen Gemeinde Wigoltingen haben bis zum vollendeten 17. Altersjahr freien Zutritt. Personen ab dem 18. Altersjahr sind generell zahlungspflichtig, ausser sie wohnen noch bei den Eltern im gleichen Haushalt, welche ebenfalls Mitglied sind. Jugendliche, die von zuhause in eine andere Gemeinde umziehen, können die Mitgliedschaft beantragen, sofern die Eltern bis anhin Mitglied waren. Dies gilt auch für Mitgliederinnen und Mitglieder, die jetzt schon ausserhalb der Politischen Gemeinde Wigoltingen wohnen.


  • Das Befahren des Areals ist verboten.


  • Das Parkieren jeglicher Art von Fahrzeugen ist ausschliesslich auf dem Kiesplatz im Westen des Weiher-Areals gestattet.


  • Personen, die das Weiher-Areal nutzen, haben die Verantwortung selber zu tragen. Eine Haftbarkeit des Vereins und der Politischen Gemeinde Wigoltingen besteht nicht.


  • Auf Pflanzen und Tiere ist Rücksicht zu nehmen. Das Wegwerfen jeglicher Gegenstände ist untersagt. Das sauber halten des gesamten Areals sollte selbstverständlich sein.


  • Es ist davon Kenntnis zu nehmen, dass Kiesweiher gefährlich sind. Rutschungen am Grund können Wirbel verursachen. Wechselnde Wassertemperaturen führen möglicherweise zu Blutarmut und Verkrampfungen. Die unbekannten Tiefen und die Abgeschiedenheit des Weiher-Areals erschweren Rettungsmöglichkeiten.


  • Das Baden im Weiher bedingt Schwimmtüchtigkeit und körperliches Wohlbefinden sowie die Beachtung aller in öffentlichen Bädern üblichen Regeln zur Verhinderung von Unfällen.


  • Nichtschwimmer dürfen sich nur unter Aufsicht am und im Wasser aufhalten.


  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen während des gesamten Aufenthalts von mindestens einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden.


  • Nacktbaden sowie entkleideter Aufenthalt am Weiher ist untersagt.


  • Es besteht Leinenpflicht für Hunde. Das Baden von Tieren ist während der Badesaison grundsätzlich untersagt.


  • Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt (bitte sparsam mit dem Holz umgehen).


  • Es ist untersagt, selbständig die Sträucher und Bäume auf dem Areal zu roden.


  • Der Aufenthaltsort ist sauber und aufgeräumt zu verlassen.


  • Der Mitgliederausweis ist stets mitzuführen und muss auf Verlangen vorgezeigt werden.


  • Unbefugte Personen können vom Vago-Weiher-Areal verwiesen werden.


  • Jede zutrittsberechtigte Person hat sich an die Benützungsordnung zu halten.


Wigoltingen, Mai 2025


Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erholung!