Ausschliesslich für Vereins-Mitglieder

Der Zutritt zum Weiherareal und das Baden ist ausschliesslich den Mitgliedern des Vago-Weiher Vereins, Fischern mit gültigen Fischerkarten und Personen, die den Umweltbeitrag der Gemeinde Wigoltingen bezahlt haben, gestattet.

Zutritt für Nicht-Mitglieder nur in Begleitung von Vereins-Mitgliedern! 


Mitglieder des Vago-Weiher Vereins führen regelmässig Vor-Ort-Kontrollen durch. Sollten sich unbefugte Personen auf dem Weiherareal aufhalten, so können diese vom Weiherareal weggewiesen werden. 

Jeder Benutzer des Weiherareals hat die Verantwortung selber zu tragen. 

Eine Haftbarkeit des Vereins besteht nicht!

Benutzerordnung für das Vago-Weiher Areal

  • Der Zutritt zum Weiherareal und das Baden ist nur den Mitgliedern des "Vago-Weiher-Vereins, Fischern mit gültigen Fischerkarten gestattet. Oder wer den Umweltbeitrag der Gemeinde Wigoltingen bezahlt hat.
    (Freier Eintritt für Schüler von Wigoltingen bis zum vollendeten 17. Altersjahr. Ab dem 18. Altersjahr ist man generell Zahlungspflichtig, ausser die Person wohnt noch bei den Eltern im gleichen Haushalt, welche ebenfalls Mitglied sind. Jugendliche, die von zu Hause in eine andere Gemeinde umziehen, können die Mitgliedschaft beantragen, sofern die Eltern bis anhin Mitglied waren. Dies gilt auch für Mitglieder, die jetzt schon ausserhalb der politischen Gemeinde Wigoltingen wohnen.)


  • Das Befahren des Areals ist verboten.


  • Das Parkieren jeglicher Art von Fahrzeugen ist ausschliesslich auf dem Kiesplatz im Westen des Weiher-Areals gestattet.


  • Jeder Benutzer des Weiherareals hat die Verantwortung selber zu tragen. Eine Haftbarkeit des Vereins besteht nicht.


  • Auf Pflanzen und Tiere ist Rücksicht zu nehmen. Das Wegwerfen jeglicher Gegenstände ist untersagt. Das sauber halten des gesamten Areals sollte selbstverständlich sein.


  • Kiesweiher sind gefährlich. Rutschungen am Grund können Wirbel verursachen. Wechselnde Wassertemperaturen führen möglicherweise zu Blutarmut und Verkrampfungen. Die unbekannten Tiefen und die Abgeschiedenheit des Weiherareals erschweren Rettungsmöglichkeiten.


  • Das Baden im Weiher bedingt Schwimmtüchtigkeit und körperliches Wohlbefinden, sowie die Beachtung aller in öffentlichen Bädern üblichen Regeln zu Verhinderung von Unfällen.


  • Nichtschwimmer dürfen sich nur unter Aufsicht am und im Wasser aufhalten.


  • Kinder unter zehn Jahren dürfen sich nur in Begleitung älterer Personen an den Ufern und im Wasser aufhalten.


  • Nacktbaden sowie entkleideter Aufenthalt am Weiher ist untersagt.


  • Leinenpflicht für Hunde. Das Baden von Tieren ist während der Badesaison grundsätzlich untersagt.


  • Offene Feuer sind nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt. (Bitte sparsam mit dem Holz umgehen).


  • Verlassen Sie den Platz so, wie Sie ihn selber anzutreten wünschen.


  • Der nach bezahltem (Mitglieder-)Beitrag erhaltene Ausweis, ist stets bei sich zu tragen.


  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, unbefugte Personen vom Weiher-Areal zu weisen.


  • Jede zutrittsberechtigte Person hat sich an die Benutzerordnung zu halten.


Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erholung!